Der BUND erwartet durch den Runden Tisch eine ergebnisoffene faire Aufarbeitung der bisherigen ungenügend geblieben Antworten auch auf Seiten der Vorhabensträger und den beteiligten Behörden und Kommunen. Er erwartet nach Beendigung des Runden Tischs eine Neubewertung der Ausbaupläne zur Pumpsspeicherung durch die Schluchseewerk AG. Das Verfahren muss öffentlich und transparent durchgeführt werden, und alle Fragen vorbehaltlos beantwortet werden. Bis zum Ende der Runden Tischs dürfen keine technischen Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben des Pumpspeicherwerks stehen, durchgeführt werden. Bis dato bestehen aus unserer Sicht in vielen Bereichen Unklarheiten und viele Fragen wurden von Seiten der Vorhabensträgerin und den beteiligten Behörden und Kommunen nur ungenügend beantwortet
Der BUND ist seit Jahren eine treibende Kraft der Energiewende in Deutschland. Das betrifft sowohl den Ausstieg aus der Atomenergie und der Kohleverstromung als auch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Es steht für uns außer Zweifel, dass es neben den Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie auch die dafür nötige Infrastruktur braucht. Der Runde Tisch hat die Aufgabe das konkrete Projekt PSW Atdorf zu diskutieren und dabei das Thema Stromspeicher für eine zukunftsfähige Energieversorgung als wesentliche Referenzgröße zu berücksichtigen.
Bisher ist es der Schluchseewerk AG, als Vorhabensträger, nicht gelungen, auch nicht im Raumordnungsverfahren, die energiewirtschaftliche Notwendigkeit dieses Pumpspeicherwerks in dieser Größenordnung und am favorisierten Standort nachzuweisen. Es wurde nicht nachgewiesen, wie der Energietransport von den geplanten bzw. im Bau befindlichen Offshore-Windkraftwerken über etwa 1.000 km verlustarm und dadurch wirtschaftlich ohne Zwischenschaltung von anderen Kraftwerken bewerkstelligt werden soll. Das geplante Pumpspeicherwerk Atdorf wird auf der 380 kV-Ebene arbeiten. Bedingt durch die Netzhierarchie wird in diesem Pumpspeicherwerk Strom aus Großkraftwerken, wie etwa Atom-, und Kohlekraftwerken gespeichert werden. Zur Speicherung von Strom aus Photovoltaik oder Windkraft aus der Region ist es nicht geeignet.
Ein Projekt mit derart großen Eingriffen in Natur und Landschaft muss in seiner Notwendigkeit und seiner Standortwahl fachlich fundiert und transparent begründet werden. Ein naturnaher Wald geht durch die Flutung des Haselbachtals auf über 50 Hektar für Mensch und Natur verloren. Betroffen davon sind Erholungssuchende aber auch wertvolle Tierarten. Erschwerend wirkt sich für diesen Standort die Raumkonkurrenz zur A98 aus, deren Problematik auch im Rahmen des Raumordnungsverfahrens nicht gelöst wurde.
Am Standort des Oberbeckens auf dem Abhau verlieren durch die Entwaldung von 58 Hektar Wald seltene Arten und geschützte Arten ihren Lebensraum. Durch die Versiegelung dieser Fläche büßen viele Quellen ihr Wassereinzugsgebiet ein, andere werden vernichtet. Zum Beispiel wird unter anderem das Rohrmoos bedroht, eines nach europäischen Recht geschütztes Flora-Fauna-Habitat (FFH) Fläche. Ebenso gehen Hoch- und Niedermoorbereiche verloren, die hochwertige Lebensbereiche sind. Auch im weiteren Verlauf des Tals werden die Bach- und Feuchtlebensräume stark geschädigt und dadurch verändert.
Das bisherige Verfahren ist gekennzeichnet durch fehlende Transparenz, zu schnelle und zu weit gehende Genehmigungen für den Vorhabensträger, keine offene, ernsthafte Diskussion der Planungen mit den betroffenen Bürgern, deren Natur- und Landschaftsraum zerstört oder massiv verändert wird. Die von uns geforderte Alternativenprüfung wurde nicht ausreichend durchgeführt.
Bad Säckingen, 25. Juni 2011